GoBD-konform archiviert, direkt an DATEV angebunden.
Mandantenakten, Belege, Kontoauszüge und Jahresabschlüsse – für Steuerberater und Buchhalter zählt vor allem eines: Nachvollziehbarkeit. Wir digitalisieren Ihre Unterlagen GoBD-konform, mit Volltextsuche und direkter DATEV-Anbindung, damit Ihr Team weniger Zeit mit Suchen verbringt.
Womit Steuerberater täglich zu tun hat
GoBD-Konformität bei jeder Digitalisierung
Ersetzendes Scannen ist nur zulässig, wenn definierte Verfahrensdokumentation und Bildqualität eingehalten werden – ein Fehler hier kann bei der Betriebsprüfung teuer werden.
Aufbewahrungsfristen im Blick behalten
Geschäftsunterlagen müssen je nach Art über Jahre hinweg auffindbar bleiben, auch wenn sich Mandate oder Zuständigkeiten ändern.
Saisonale Belegflut
Zur Steuererklärungszeit stapeln sich Belege in kurzer Zeit – die Erfassung muss dann besonders schnell gehen, ohne an Sorgfalt zu verlieren.
Vertraulichkeit bei jedem Arbeitsschritt
Mandantendaten dürfen zu keinem Zeitpunkt der Verarbeitung außerhalb kontrollierter, nachvollziehbarer Prozesse liegen.
Was wir konkret übernehmen
GoBD, Aufbewahrungsfristen & Verschwiegenheitspflicht
Die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern (GoBD) regeln, wie digitalisierte Belege rechtlich anerkannt bleiben. Wir scannen entsprechend dieser Vorgaben, inklusive Verfahrensdokumentation.
Geschäftsunterlagen unterliegen nach § 147 Abgabenordnung Aufbewahrungsfristen von in der Regel sechs oder zehn Jahren, je nach Dokumentart. Nach der Digitalisierung entscheiden Sie, ob und wann die Originale vernichtet werden.
Die Verschwiegenheitspflicht nach § 57 StBerG gilt für uns als Auftragsverarbeiter genauso wie für Ihre Kanzlei selbst – entsprechend sorgfältig behandeln wir jede Mandantenakte.
